Prozessorientierte Begutachtung
auf der Grundlage des §163 FamFG mit dem Ziel des Hinwirkens auf eine einvernehmliche Lösung zu folgenden
Fragestellungen des Familiengerichts:
- Regelung der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung der Eltern
- Erziehungsfähigkeit der Eltern bei potentieller Kindeswohlgefährdung
- Umgangsregelung einschließlich der Ausgestaltung der Umgangskontakte des Kindes zu wichtigen Bezugspersonen
- Möglichkeiten zur Unterstützung durch Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung
Die Gutachtenerstellung erfordert eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 3--4 Monaten
Mein Hauptwirkungsbereich befindet sich in Nordrhein-Westfalen (NRW) und
Rheinland-Pfalz (RLP)